Datenverlust bei PC-Reparatur
Ein Techniker muss vor der Reparatur den Kunden nachweisbar nach einer vorhandenen aktuellen Datensicherung befragen, idealerweise schriftlich. Dies muss vom Kunden beantwortet werden. Erst dann haftet das reparierende Unternehmen nicht für den möglichen Datenverlust und den daraus entstehenden finanziellen Schaden. OLG Hamm, Az.13 U 133/03
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