Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten
Das Einverständnis zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird erst dann wirksam erteilt, wenn die Einwilligungserklärung bestätigend wiederholt wird. Ein durchschnittlich verständiger Nutzer muss erkennen könnten, dass er einer Verarbeitung rechtsverbindlich zustimmt. Urteil vom 11.01.06, Az.: 7 U 52/05
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