LG Hamburg: Versandkostenanzeige bei Google Shopping

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 13.06.2014 (Az. 315 O 150/14) entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, sofern die zusätzlich anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines „Mouse-Over“ angezeigt werden.

Die Entscheidung ist schon fast zwei Monate her. Bis jetzt hat sich leider nichts bei Google Shopping getan. Wir haben bei Google nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

Unser Produktteam entwickelt derzeit Lösungen, die es den Werbekunden in Deutschland ermöglichen, Anzeigen mit Produktinformationen zu schalten, die auch den erhöhten Anforderungen, die das LG Hamburg in seinem Urteil vom Juni aufgestellt hat, entsprechen. Wir erwarten, dass wir zu etwaigen Änderungen in den kommenden Wochen ein Update geben können

Es stellt sich natürlich die Frage, wieso so ein großer Konzern wie Google so lange braucht um eine relativ einfache technische Änderung durchzuführen…

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