Onlinedurchsuchung stark eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 Online-Durchsuchung nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Laut der Karlsruher Richter gibt es ein Grundrecht
„auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. BVerfG Urteil vom 27.02.08, Az.: 1 BvR 370/07 & 1 BvR 595/07

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